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Allgemeine Informationen: Mit der Anmeldung  (schriftlich, mündlich oder online ) erfolgt  Beratung und Zusammenstellung der gewünschten Destination im Namen des Kunden (Interessengemeinschaft).        Durch den Erhalt der Hotelbestätigung/Reservierung, Fahrauftrag erfolgt die Begleichung des Kostenpaketes, somit  gilt das Reisepaket auf Namen, Gruppe, Verein oder Firma als verbindlich.

Hotelkosten, Mietfahrzeug, Reiseleitung werden selbst von den Gästen zum Teil vor Ort bezahlt.

Weitere Einzelheiten bzw. Bedingungen über Reisebüro Leisse.

Als Vermittler haften wir für die Vermittlung, jedoch nicht für den Inhalt der Leistungen. Ein Rücktritt des Kunden ist jederzeit möglich. Eine  Reise-Rücktrittsversicherung  wird sehr empfohlen, siehe Anlage Versicherungen! Ein Ersatz von Reiseinteressenten ist jederzeit möglich, bei Flugreservierung über Reisebüro Leisse - Bedingungen der jeweiligen Flüggesellschaften beachten!

Der Organisator/Vermittler/Durchführer kann von der Durchführung der Reise zurücktreten wenn:

a) die  wirtschaftliche Verlustgrenze unterschritten ist.                                            b) durch unvorhergesehene äußere Einflüsse (Unwetter, Glatteis, Kathastrophen , Epidemien).

c) höhere Gewalt (pol. Unruhen,  usw.)                                                                 Gezahlte Leistungen werden sofort zurückgezahlt.  

                                                                                                    Haftung  für Schäden: Die Haftung des Organisators ist auf den vollen Reisebetrag (Rückzahlung) begrenzt, sofern die Punkte a – c oder ein anderes Verschulden des Organisators zugrunde liegen.

Reisende sind für die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente (Reisepass, Visa) selbst verantwortlich.    Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit informieren sich bitte selbst über die jeweiligen Einreisebestimmungen. Entsprechende Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Konsulat.

Um die Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen wird dringendst gebeten. Für Schäden, die diesbezüglich durch Nichtbeachtung entstehen, haftet der Reisende selbst in voller Höhe.

 

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